Verfassung der russischen Föderation
Die Verfassung Russlands von 1993 ist wie folgt unterteilt:
- Präambel
- Erster Abschnitt: Die Grundbestimmungen
- Kapitel 1. Grundlagen der Verfassungsordnung (Art. 1-16)
- Kapitel 2. Rechte und Freiheiten des Menschen und Bürgers (Art. 17-64)
- Kapitel 3. Föderativer Aufbau (Art. 65-79)
- Kapitel 4. Der Präsident der Russischen Föderation (Art. 80-93)
- Kapitel 5. Föderationsversammlung (Art. 94-109)
- Kapitel 6. Regierung der Russischen Föderation (Art. 110-117)
- Kapitel 7. Die rechtsprechende Gewalt (Art. 118-129)
- Kapitel 8. Die örtliche Selbstverwaltung (Art. 130-133)
- Kapitel 9. Verfassungsänderungen und Überarbeitung der Verfassung (Art. 134-137)
- Zweiter Abschnitt: Die Schluss- und Übergangsbestimmungen
Im ersten Abschnitt werden im wesentlichen die Grundlagen des politischen, gesellschaftlichen, rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Systems Russlands verankert, während der zweite Abschnitt die Stabilität der Verfassungsgesetze sichern soll sowie Übergangsbestimmungen bei Einführung dieser Verfassung enthält. Das Kapitel 9 des ersten Abschnittes gesteht unter anderem dem Präsidenten Russlands, dem Föderationsrat, der Staatsduma und der Regierung der Russischen Föderation das Recht, Änderungsvorschläge für Verfassungsbestimmungen einzubringen. Dabei können nur die Bestimmungen in den Kapiteln 3 bis 8 geändert werden. Für eine Änderung ist die Annahme des Vorschlags durch die Duma per Zweidrittelmehrheit und durch den Föderationsrat mit drei Fünftel der Stimmen notwendig, ferner die Bestätigung durch Parlamente von mindestens zwei Drittel der russischen Föderationssubjekte. Eine Änderung von Bestimmungen in den Kapiteln 1, 2 oder 9 ist nur im Zuge des Vorschlags einer kompletten Neuerarbeitung der Verfassung möglich. Hierfür ist neben der Zustimmung durch die beiden Parlamentskammern unter anderem die Legitimation durch eine Volksabstimmung nötig.
Bislang wurden insgesamt acht Änderungen an der Verfassung vorgenommen, die allesamt den Föderativen Aufbau Russlands betrafen. Unter anderem wurde per Gesetz vom 25. März 2004 das neue Föderationssubjekt Region Perm durch den Zusammenschluss zweier Subjekte — Oblast Perm und Autonomer Kreis der Komi-Permjaken — gebildet.
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